2. Mär. 2010 (12:43)
Verfassungsrichter kippen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die 6-monatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter stellt die Aufbewahrung der Verbindungsdaten in der jetzigen Form einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. [Zitat: dradio.de ]
Ich denke dieses Urteil, das zunächst einmal die deutschen Terrorschützer in ihre Schranken weisst auch Auswirkungen auf ganz andere Anwendungen der Informationstechnologie haben wird. Wie sieht es zum Beispiel mit Googles ins Kreuzfeuer geratenem StreetView aus? Oder die LKW-Autobahnmaut ?
gERD Schaufelberger
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