2. Mär. 2010 (12:43)

Verfassungsrichter kippen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die 6-monatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter stellt die Aufbewahrung der Verbindungsdaten in der jetzigen Form einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. [Zitat: dradio.de ]

Ich denke dieses Urteil, das zunächst einmal die deutschen Terrorschützer in ihre Schranken weisst auch Auswirkungen auf ganz andere Anwendungen der Informationstechnologie haben wird. Wie sieht es zum Beispiel mit Googles ins Kreuzfeuer geratenem StreetView aus? Oder die LKW-Autobahnmaut ?

gERD Schaufelberger

zur Liste


Aktuelle Artikel

Di 28. Oktober Dark Office: 14.000 Bürojobs fallen weg
Di 7. Oktober Mittmachzwang
Do 2. Oktober Schuster bleib bei deinen Leisten
Sa 27. September Die Peter Thiel Verschwörung
Di 23. September Hat sich was geändert?
Fr 29. August Die neue Hardware ist virtuell
Mo 18. August Tipp- und Schusselfehler