2. Mär. 2010 (12:43)
Verfassungsrichter kippen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die 6-monatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter stellt die Aufbewahrung der Verbindungsdaten in der jetzigen Form einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. [Zitat: dradio.de ]
Ich denke dieses Urteil, das zunächst einmal die deutschen Terrorschützer in ihre Schranken weisst auch Auswirkungen auf ganz andere Anwendungen der Informationstechnologie haben wird. Wie sieht es zum Beispiel mit Googles ins Kreuzfeuer geratenem StreetView aus? Oder die LKW-Autobahnmaut ?
gERD Schaufelberger
Suche
Aktuelle Artikel
- Kinder an die Macht 8. Apr. 2025 (07:51)
- Wir müssen über Geld reden... 27. Mär. 2025 (19:16)
- Ich habe zwei Stimmen 11. Feb. 2025 (19:10)
- Dumm wählt gut! 24. Jan. 2025 (09:33)
- E-Rechnungen ab diesem Jahr 14. Jan. 2025 (14:05)
- E-Mail an den Stadtrat 3. Dez. 2024 (22:43)
- Sozialarbeit lohnt sich! 21. Nov. 2024 (08:29)
- Europäisches Recht 5. Jun. 2024 (10:15)
- Unter Wert verkaufen? 18. Apr. 2024 (09:47)
- Angriff in der Nacht 25. Mär. 2024 (13:52)
- Suche Menschfreund:in 2. Nov. 2023 (08:06)
- Medienbruch ist böse 15. Mai. 2023 (08:22)
- Wir brauchen Verstärkung 27. Mär. 2023 (11:23)
- Noch eine Preissenkung 9. Feb. 2023 (08:08)
- Dresden 2023 trifft Zen 3. Jan. 2023 (15:11)