Arbeitszeit und Ruhezeit

Der Kampf um den 8 Stunden Tag Festschrift 1. Mai 1890

Heute ging es in den Nachrichten wieder einmal um die Liberalisierung des Arbeitsmarktes. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung forderte die Politik hingegen dazu auf, das Arbeitszeitgesetz zu lockern. Der Vorsitzende des Gremiums, Schmidt, sagte der "Welt am Sonntag", in der digitalisierten Welt brauchten Unternehmen die Sicherheit, dass sie nicht gesetzeswidrig handelten, wenn ein Angestellter abends an einer Telefonkonferenz teilnehme und am nächsten Morgen beim Frühstück seine E-Mails lese. [Zitat Arbeitszeitdebatte über 8 Stunden Tag ]

Damit wir wissen wovon hier die Rede ist, für all diejenigen, die die genauen Gesetzestexte nicht parat haben (vor allem meine Wenigkeit), ein kleiner Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz §3: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. §5, Abschnitt 1: Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Ich bin wahrlich kein Freund zu vieler Gesetze und denke auch, dass in unserem Land zu viel geregelt wird. Auf der anderen Seite sollten Gesetze nicht um der Vereinfachung Willen streichen. Daher frage ich mich, welchen Sinn das Arbeitszeitgesetz hat. Zunächste dienen sie dem Schutz des Arbeitnehmers. Dieser hat nämlich nichts auf dem Arbeitsmarkt zu verkaufen als seine Arbeitskraft. Er verkauft sie Scheibchenweise: Arbeitstag für Arbeitstag, sagen wir 40 Jahre lang. Damit diese verkaufte Arbeitszeit ihren Wert behält muss der Arbeiter am 50ten, 500ten und 5000ten Arbeitstag noch genauso frisch sein wie am ersten und 5ten. Damit sich der Arbeiter (physisch und psychisch) erholen kann werden maximale Arbeitszeiten und minimale Ruhezeiten vorgeschrieben. Wird die Arbeitszeit verdichtet, Pausen gestrichen und Ruhezeiten verkürzt, verkürzt sich auch die zu erwarteten Arbeitsfähigkeit von 40 auf sagen wir 20 Jahre. Oder Menschen scheiden bereits mit 35 mit Burn-Out-Syndrom aus dem Arbeitsleben aus.

Marktwirtschaftlich betrachtet müsste der Arbeitnehmer, der früher 40 Jahre lang € 30000,- pro Jahr verdient hat, mit der neuen Aussicht nur 20 Jahre lang arbeiten zu können, mindesten € 60000,- p.a. Lohn erhalten. Schließlich muss sich die harte Arbeit und die übergebührliche Verausgabung auszahlen - wer weiss denn, ob es die Gesundheit überhaupt erlaubt den Reaktor über Jahre auf 150% zu fahren. (Im übrigen sind diese Überlegungen nicht neu: 1867 veröffentlichte Karl Marx Das Kapital, siehe: Kapitel 8, der Arbeitstag ) Aber leider kann ich davon nichts entdecken, wenn Arbeitgebervertreter von Flexibilisierung der Arbeitszeit sprechen. Ich würde die Flexibilität auf beiden Seiten erwarten: Wenn also die Telefonkonferenz bis 20:00 dauert, dann sollte es auch selbstverständlich sein, dass am nächsten Tag der die Arbeit erst nach 12:00 beginnt. (Kernzeit hin oder her.)

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12. Nov. 2018 (20:41) | gERD Schaufelberger

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